Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Erasmus+ Projektteam GenAI-Natives ist bemüht, diese Website im Einklang mit den europäischen Richtlinien zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2016/2102) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Schriftgrößenanpassung: Über die Barrierefreiheits-Toolbar oben auf der Seite können Sie die Schriftgröße vergrößern, verkleinern oder zurücksetzen (A-, A, A+).
- Kontrastmodus: Ein Hochkontrast-Modus ist über die Toolbar aktivierbar und verbessert die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Nutzer:innen.
- Semantisches HTML: Die Website verwendet semantische HTML-Elemente (nav, main, article, section) für Screenreader-Kompatibilität.
- Skip-Navigation: Ein "Zum Inhalt springen"-Link ist für Tastaturnutzer:innen verfügbar.
- Alternativtexte: Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten (alt-Attributen) versehen.
- Tastaturnavigation: Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar.
- Responsive Design: Die Darstellung passt sich verschiedenen Bildschirmgrößen und Zoomstufen an.
- Farbunabhängige Information: Informationen werden nicht ausschließlich über Farbe vermittelt — das Farbleitsystem (Blau/Rot/Grün) wird durch Textlabels (T/G/I) ergänzt.
Bekannte Einschränkungen
- KI-generierte Bilder haben derzeit generische Alternativtexte. Eine detaillierte Bildbeschreibung wird schrittweise ergänzt.
- Eingebettete externe Inhalte (YouTube-Videos, standalone.html) unterliegen nicht vollständig unserer Kontrolle bezüglich Barrierefreiheit.
- PDF-Dokumente (Fachartikel, Curriculum) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit dieser Website kontinuierlich zu verbessern.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie trotz Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.
Diese Erklärung wurde am 26. März 2026 erstellt.